Gefängnisse in der Schweiz

Gemäss Bundesverfassung wird bestimmt: «Einer Person darf die Freiheit nur in den vom Gesetz selbst vorgesehenen Fällen und nur auf die im Gesetz vorgeschriebene Weise entzogen werden.» (Art. 31 BV) Polizei- und Untersuchungs­haft wird in der Straf­prozess­ordnung, der Vollzug von Freiheits­strafen und Massnahmen im Straf­gesetzbuch, die Durchführung von Aus­schaffungs­haft im Ausländer- und Integrations­gesetz und die fürsorgerische Platzierung im Zivilgesetzbuch geregelt. Die Bestimmungen zu Militär­haft und -strafen sind im Militär­recht zu finden.

Im Strafgesetzbuch sind zudem seit langem die Zuständig­keiten für den Bau und Betrieb der für den Vollzug von Strafen und Massnahmen benötigten Einrichtungen geregelt. Dagegen wurden einheitliche Vollzugsgrundsätze für den Vollzug von Freiheits­strafen und freiheits­entziehenden Massnahmen erst 2007 im StGB aufge­nommen. Für die weiteren für die Durchführung von Freiheits­entzug benötigten Einrichtungen sind die Kantone zuständig.

Der starke Föderalismus im Bereich Justiz und Gefängnis behindert seit jeher die Verein­heitlichung von Regeln und Praktiken im Freiheits­entzug in der Schweiz, was immer wieder zu Rechts­unsicherheit, zu Lokalismus und Willkür und zu ungleicher Behandlung führt.

Lange hat die Schweiz eine Gefangenenrate im unteren Drittel der im Europarat vertretenten Staaten gekannt. Seit neuester Zeit belegt sie eher eine Mittel­stellung.

In der folgenden Tabelle werden zu Vergleichszwecken Daten des World Prison Brief aufgeführt; einerseits handelt es sich um die Nachbarländer, andererseits um Länder von besonderem Interesse für das international prison photo project.

Tabelle: Belegungs- und Gefangenenrate einiger ausgewählter Staaten

Staat Belegungsrate* Gefangenenrate**
Schweiz 94% 81
Deutschland 86% 77
Frankreich 117% 106
Italien 120% 101
Österreich 93% 98
Portugal 99% 126
Schottland 93% 152
Schweden 93% 59
Slowakei 92% 193
Serbien 109% 154
USA 104% 655

*Belegungsrate, basierend auf den offiziellen Kapazitätsangaben.
**Gefangenenrate: Verhältnis der Anzahl Gefangener zur Wohnbevölkerung pro 100'000 Personen.
Quelle: Prison Population List (Daten Stand 2019), Institute for Criminal Policy Research (ICPR). www.prisonstudies.org

Die Gefängnislandschaft der Schweiz

1 Gefängnisse

Die Kleinräumigkeit der Schweiz und das stark ausgeprägte födera­listische Selbstver­ständ­nis führen dazu, dass nicht nur nahezu alle Kantone über mindestens ein multifunktionales Gefäng­nis, sondern viele Kantone über mehrere Regional- oder Bezirksgefängnisse verfügen. Sie dienen zuerst der Durchführung von Untersuchungshaft, dann dem Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen, gelegentlich der Abwicklung von Ausschaffungshaft. Dabei muss darauf geachtet werden, dass Erwachsene von Jugendlichen getrennt werden, wie auch Männer von Frauen.
Diese Einrichtungen verfügen gegenwärtig über rund 3600 Haftplätze.

2 Offene Anstalten

Eine Eigentümlichkeit des schweizerischen Systems des Freiheitsentzugs sind die seit bald einem Jahrhundert existierenden offenen Anstal­ten, die heute eher halb-geschlossen zu nennen wären.  Sie bewirtschaften grössere land­wirtschaftliche Betriebe, was bedeutet, dass die Mehrheit der Insassen auf dem Felde arbeitet und in der Viehzucht eingesetzt wird. In den jüngsten Jahren sind die Wohngebäude der Insassen dieser Anstalten umfassend renoviert und teilweise neu erbaut worden.
Diese Einrichtungen verfügen gegenwärtig über rund 800 Haftplätze.

3 Geschlossene Anstalten

Die geschlossenen Anstalten setzen sich aus völlig verschiedenen Gebäudearten zusammen, einerseits aus dem 19. Jahrhundert stammende, auf sternförmigem Grundriss gebaute 3 und 4-geschossige Gebäude wie in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg oder den Etablissements de la Plaine de l’Orbe, andererseits moderne Einrichtungen wie in den Justivollzugsanstalten Bostadel (ZG) oder Pöschwies (ZH). In neuerer Zeit wurden in einigen wenigen Kantonen weitere geschlossene Anstalten gebaut, so in Genf, Solothurn und Graubünden.
Die geschlossenen Einrichtungen verfügen heute über rund 2000 Vollzugsplätze.

4 Massnahmenzentren

Massnahmenzentren mittlerer Sicherheit dienen der Inhaftierung von verurteilten Personen, die sich auf Grund von psychischen Störungen oder Abhängigkeit von Alkohol oder Betäubungsmitteln einer Therapie unterziehen müssen. In der Schweiz sind sechs Institutionen zu dieser Kategorie von Vollzugseinrichtungen zu zählen, wobei die grösste und neueste die geschlossene Massnahmen­einrichtung Curabilis in Genf ist.
Zusammen verfügen diese Zentren über rund 450 Plätze.

5 Ausschaffungsgefängnisse

Eigentliche Ausschaf­fungsgefängnisse wur­den erst nach der Einführung der Auf­nah­­me von Bestim­mungen im Ausländer­gesetz Mitte der 1990er Jahre gebaut. Es wurden allerdings nur wenige Einrichtungen gebaut, die sich auf diese Haftform spezialisiert haben, so in Zürich, im Wallis, und in Genf. Alle anderen Kantone verfügen nur über einige Zellen oder eine Abteilung für die Durchführung der Ausschaffungshaft. Grundsätzlich muss diesen Insassen ein offeneres Regime gewährt werden, was allerdings in den letzten Jahren nicht immer der Fall war.
2019 werden rund 350 Haftplätze für Ausschaffungshaft eingesetzt.

6 Andere Einrichtungen

In der Schweiz werden Heime für Erwachsene - teilweise als Vereine oder Stiftungen organisiert - für die Durchführung von Halbgefangenschaft und als Wohn- und Arbeitsexternat eingesetzt. Es bestehen rund ein Dutzend solcher, meist kleiner Institutionen. Neben diesen gibt es dann grössere psychiatrische Kliniken mit geschlossenen Abteilungen für Erwachsene und seltener für Jugendliche, die dem Vollzug von Massnahmen dienen. Weiter sind alle Militärkasernen mit Hafträumen für die Durchführung von Disziplinarstrafen ausgerüstet.

7 Total Erwachsenenanstalten

Das Bundesamt für Statistik weist anfangs 2019 rund 7400 Haftplätze aus.